07.01.2020

GKV-Zusatzbeitrag überwiegend stabil

Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht ausreicht. So wollte der Gesetzgeber einen größeren Wettbewerb unter den Kassen schaffen. Und jedes Jahr kurz vor Jahresende geben die Krankenkassen nach und nach bekannt, welche Zusatzbeiträge sie im kommenden Jahr erheben wollen.

Eine Auswertung erster Bekanntgaben für die Zusatzbeiträge 2020 zeigt nun: Die meisten Kassen halten ihren Zusatzbeitrag auch im neuen Jahr stabil. Das zumindest ist der Stand vom 19.12.2019. Geliefert freilich haben bisher erst 53 von 104 gesetzlichen Krankenkassen ihre Angaben für 2020. Demnach ist nun für 32,5 Millionen Mitglieder der Zusatzbeitrag für das neue Jahr bekannt.

Nach jetzigem Stand halten 48 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag in 2020 stabil. Nur vier Kassen haben bisher eine Erhöhung angekündigt. 160.000 Mitglieder sind von dieser betroffen. Aktuell senkt eine Kasse ihren Zusatzbeitrag um immerhin 0,30 Prozent und erhebt somit gar keinen Zusatzbeitrag mehr von ihren Versicherten.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller 53 Kassen, die schon Daten für 2020 vorlegten, liegt derzeit bei 0,98 Prozent (laut einer Auswertung des Webportals „krankenkassen.net").

Erhöhung der Zusatzbeiträge ermöglicht Sonderkündigungsrecht

Für jene momentan 160.000 Mitglieder, die in 2020 eine Erhöhung des Zusatzbeitrags hinnehmen müssen, gilt: Die Beitragserhöhung ermöglicht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Die Höhe des Zusatzbeitrages sollte aber nicht alleiniges Entscheidungskriterium für eine Kasse sein. Denn im schlimmsten Fall hat der Versicherer deshalb einen niedrigeren Beitrag, weil er bei Service oder Leistungen knausert.

Gerade bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede bei verschiedenen Kassenanbietern. Wer also mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, weil er im Falle einer Krankheit schnell und gut Unterstützung bekommt, hat einen guten Grund, bei dieser zu bleiben – trotz eines höheren Zusatzbeitrags.

Geschultert werden die Zusatzbeiträge seit 2019 paritätisch – Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich also die Kosten hälftig. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die paritätische Finanzierung nur für den allgemeinen Beitragssatz. Hingegen musste ab Einführung des Zusatzbeitrags in 2015 bis 2018 der Krankenversicherte die zusätzlich erhobenen Beiträge allein schultern. In 2019 aber führte der Gesetzgeber auch für die Zusatzbeiträge die paritätische Finanzierung ein – laut Regierung werden gesetzlich Versicherte durch diesen Schritt um jährlich etwa acht Milliarden Euro entlastet.

Beitragsentlastung der Betriebsrentner ab 2020

Eine weitere Gesetzesänderung entlastet ab Januar 2020 auch Betriebsrentner bei den Krankenkassen-Beiträgen durch einen Freibetrag. Wer weniger als 159,25 Euro erhält, der muss künftig keine Krankenkassen-Beiträge mehr zahlen. Betriebsrentner, die mehr erhalten, müssen künftig nur noch auf jenen Anteil der Rente Kassenbeitrag zahlen, der über den Freibetrag hinaus geht. Kleines Manko: Die Reform gilt nicht für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder.

Kassenfunktionäre befürchten steigende Beiträge ab 2021

Den Kassen gehen durch diese neue Reform pro Jahr geschätzt 1,2 Milliarden Euro verloren. Aus diesem Grund bleibt zu befürchten, dass sich Kassenversicherte zukünftig wieder auf steigende Zusatzbeiträge einstellen müssen.